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Vertrag zur Auftragsverarbeitung
gemäß Art. 28 DSGVO · Anlage zum Nutzungsvertrag „Gastimo" · Stand: [TT.MM.JJJJ]
⚠️ Entwurf/Vorlage. Vollständiges Grundgerüst nach Art. 28 DSGVO,
aber kein Ersatz für anwaltliche/DSB-Prüfung. Vor dem ersten Kunden die
[Platzhalter] füllen (Parteien, Fristen), die Anlagen (TOM, Sub-Prozessoren)
an den tatsächlichen Betrieb anpassen und prüfen lassen.
Verantwortlicher (Auftraggeber):
[Kunde: Firma, Anschrift, vertreten durch …]
Auftragsverarbeiter (Anbieter von Gastimo):
CP-Labs, Inhaber Christian Pudlo, Am Hambiegel 29, 76706 Dettenheim, Deutschland
– nachfolgend gemeinsam „Parteien" –
§ 1 Gegenstand und Dauer
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zur
Erbringung der im Nutzungsvertrag beschriebenen Reservierungs- und Gästeverwaltungs-Leistungen
(„Gastimo").
- Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags. Regelungen zur Löschung
und Rückgabe (§ 10) gelten über das Vertragsende hinaus.
§ 2 Art, Umfang und Zweck; Datenkategorien; Betroffene
- Zweck: Betrieb eines Online-Reservierungssystems für den Gastronomiebetrieb des
Verantwortlichen (Entgegennahme, Verwaltung, Erinnerung und Auswertung von Tisch- und
Erlebnisreservierungen sowie zugehörige Kommunikation mit den Gästen).
- Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden,
Übermitteln (E-Mail/Nachricht an den Gast), Löschen – automatisiert über die Software.
- Kategorien personenbezogener Daten:
- Stammdaten der Gäste: Vor-/Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. PLZ/Ort;
- Reservierungsdaten: Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Tisch/Bereich, Kanal, Status, Kennzeichen;
- frei eingegebene Anmerkungen und Wünsche der Gäste – diese können
Angaben zu Ernährung/Allergien und damit ggf. Gesundheitsdaten
(Art. 9 DSGVO) enthalten;
- Kommunikationsinhalte (z. B. E-Mail-/WhatsApp-Nachrichten zur Reservierung);
- Nutzerkonten des Verantwortlichen (Mitarbeitende): Anmeldename, Rolle, Protokolldaten.
- Kategorien betroffener Personen: Gäste des Verantwortlichen sowie dessen
Beschäftigte, die Gastimo nutzen.
- Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – insbesondere für eine
etwaige nach Art. 9 DSGVO erforderliche Rechtsgrundlage bei Gesundheitsdaten – verantwortlich.
§ 3 Weisungsbindung
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des
Verantwortlichen. Dieser Vertrag und die Nutzung der Software sind die Grund-Weisung; einzelne
Weisungen können in Textform ergänzt werden.
- Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und
darf ihre Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
§ 4 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und
organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragsdauer auf dem Stand
der Technik. Maßnahmen dürfen fortentwickelt werden, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten
wird.
§ 5 Vertraulichkeit
- Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit
verpflichtet oder gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
- Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten
Unterauftragsverarbeiter zu.
- Wechsel oder neue Unterauftragsverarbeiter kündigt der Auftragsverarbeiter mit angemessener Frist
in Textform an; der Verantwortliche kann aus wichtigem, datenschutzbezogenem Grund widersprechen.
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein gleichwertiges
Datenschutzniveau. Bei Übermittlungen in Drittländer werden geeignete Garantien (z. B.
EU-Standardvertragsklauseln) geschlossen.
§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen
- Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Möglichen bei der
Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 15–22 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
und Meldepflichten (Art. 32–36 DSGVO).
- Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet dieser unverzüglich
an den Verantwortlichen weiter und beantwortet sie nicht selbst.
§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen
- Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener
Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von [z. B. 48] Stunden nach
Kenntnis, mit den ihm verfügbaren Informationen.
§ 9 Nachweise und Kontrollen
- Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung seiner Pflichten auf Anfrage nach – vorrangig durch
geeignete Dokumentation (z. B. TOM-Beschreibung, ggf. Zertifikate der Unterauftragsverarbeiter).
- Der Verantwortliche kann sich nach angemessener Vorankündigung von der Einhaltung überzeugen; vor
Ort nur, soweit erforderlich, unter Wahrung der Betriebsabläufe und der Rechte anderer Mandanten.
§ 10 Löschung und Rückgabe
- Nach Abschluss der Verarbeitung löscht der Auftragsverarbeiter die Daten oder gibt sie nach Wahl
des Verantwortlichen zurück, spätestens innerhalb von [z. B. 30] Tagen
nach Vertragsende – einschließlich bestehender Sicherungskopien im Rahmen der üblichen
Rotationszyklen.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; betroffene Daten werden gesperrt statt
gelöscht.
§ 11 Haftung
- Für die Haftung gelten die Regelungen des Nutzungsvertrags (AGB) sowie Art. 82 DSGVO. Im
Innenverhältnis trägt jede Partei die Verantwortung für den ihr zuzurechnenden Verstoß.
Anlage 1 – Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Beschreibung des Ist-Zustands; einzelne Punkte bitte an den tatsächlichen Betrieb
anpassen und bei Änderungen fortschreiben.
Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Betrieb in einem Rechenzentrum des Hosters
(IONOS SE, Standort Deutschland); physische Sicherung durch den Hoster
(siehe dessen TOM).
- Zugangskontrolle: Zugang zum Dashboard nur nach Anmeldung mit persönlichem Konto
und Passwort; rollen-/reiterbasierte Rechteverwaltung; optional Zwei-Faktor-Authentisierung;
administrativer Serverzugang nur per SSH-Schlüssel für berechtigte Personen.
- Zugriffskontrolle: Berechtigungen nach dem Prinzip der geringsten Rechte;
serverseitige Durchsetzung der Reiterrechte; Mandantentrennung durch logisch
getrennte Datenbestände je Kunde.
Integrität
- Weitergabekontrolle: verschlüsselte Übertragung (TLS/HTTPS, automatische
Zertifikate über Let's Encrypt); keine Weitergabe an Dritte außer den in Anlage 2 genannten
Unterauftragsverarbeitern.
- Eingabekontrolle: Änderungen an Reservierungen werden protokolliert
(wer/was/wann); nachträgliche Nachvollziehbarkeit über ein Protokoll.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Regelmäßige, rotierende Datensicherungen der Datenbestände; Möglichkeit der
Wiederherstellung; Prüfroutinen zur Systemgesundheit.
- Härtung der Dienste (eingeschränkte Schreibpfade, Ressourcengrenzen) gegen Fehlkonfiguration und
Überlast.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Trennungskontrolle: getrennte Verarbeitung der Daten je Mandant und je Zweck.
- Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen (Art. 25): z. B. keine unnötigen
Drittdienste, lokal gehostete Schriften, sparsame Datenerhebung im Buchungsformular.
- Überprüfung und Fortschreibung der Maßnahmen bei relevanten Änderungen.
Anlage 2 – Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
| Dienstleister | Zweck | Ort / Übermittlung |
| IONOS SE | Hosting / Serverbetrieb, Rechenzentrum |
Deutschland (EU) |
| [E-Mail-/SMTP-Anbieter] | Versand der Gäste-E-Mails
(Bestätigung, Erinnerung, Bewertung) | [EU] |
| Meta Platforms (WhatsApp) – nur bei aktiviertem WhatsApp-Modul |
Zwei-Wege-Chat zur Reservierung | USA – EU-Standardvertragsklauseln |
| Anthropic – nur bei aktiviertem KI-Modul |
KI-Antwortentwürfe für Bewertungen | USA – EU-Standardvertragsklauseln |
Nicht aktive Module übermitteln keine Daten an die jeweiligen Anbieter. Reserve-with-Google,
Instagram/Facebook-Buttons u. Ä. leiten Gäste lediglich zum Buchungs-Widget des Verantwortlichen und
sind keine Auftragsverarbeitung durch den Auftragsverarbeiter.
Siehe auch: AGB ·
Datenschutz · Impressum